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Eine Person in einem dunklen Blazer unterschreibt mit einem Stift ein Dokument. Sie sitzt an einem Schreibtisch, auf dem rechts eine blaue Tasse zu sehen ist.

rechtliche Betreuung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Am Dienstag, den 03.Februar 2026, fand in der Geschäftsstelle des BSV Münster und Umgebung, in der Bahnhofstraße 5, eine Informationsveranstaltung zu den Themen „Rechtliche Betreuung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ statt, zu der sich 12 interessierte Mitglieder einfanden.

Für den Vortrag wurde Frau Bensmann vom AWO Betreuungsverein eingeladen, die zugleich freundlich und kompetent, wichtige und hilfreiche Hinweise und Tipps bezüglich der Themen gab. Außerdem hatte sie ein offenes Ohr und passende Antworten auf alle Fragen, die die Anwesenden ihr stellten.

Der AWO Betreuungsverein ist eine von fünf Adressen in Münster, die darüber informieren.

Weitere Stellen und deren QR-Code auf dem Foto am Ende des Textes.

Als erstes ging es um das Thema „Vorsorge Vollmacht“. Diese können auch gegen eine einmalige Gebühr im sog. Vorsorgeregister hinterlegt werden, auf das z.B. Krankenhäuser auch Zugriff haben.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass jeder sich Gedanken über die Thematik machen sollte, solange man noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und dementsprechend auch schon vorbereitet ist, bevor ein Notfall eintritt. Außerdem sollte man alle 2-3 Jahre prüfen, ob bereits bestehende Vollmachten vielleicht einer Änderung bedürfen.

Grundsätzlich bevollmächtigt man Personen, bei denen man das Vertrauen hat, dass sie in der Lage sind, die eigenen Interessen gut zu vertreten. Es muss also nicht nur eine Person sein, es dürfen auch mehrere sein, die man entweder verschieden gewichtet, für den Fall, dass ein Bevollmächtigter nicht zu Verfügung steht, dass dann die nächstmögliche Person herangezogen werden kann. Es ist aber auch möglich, Personen auf die drei großen Aufgabenbereiche aufzuteilen, den Gesundheitsbereich, Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung und Bereiche, die z.B. die private Post oder Immobilienangelegenheiten betreffen. Es gibt auch Möglichkeiten z.B. eine kurzzeitige Bankvollmacht zu vergeben, wenn man selbst nur vorübergehend verhindert ist.

Private Vollmachten müssen, gegen entsprechende Gebühren, notariell beglaubigt werden, sofern sie nicht selbst ausgefüllt worden sind.

Sollte es im privaten Umfeld keine entsprechend vertraute oder willige Personen geben, besteht die Möglichkeit, über das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer zu beantragen, der auch im Vorfeld bestimmt werden kann. Jeder kann für jeden eine rechtl. Betreuung beantragen. Nach der sog. Sachstandsermittlung wird über die Notwendigkeit und Bewilligung entschieden. Es dauert dementsprechend auch seine Zeit, bis ein rechtl. Betreuer mit der notwendigen Bestellungsurkunde, die er bei Ämtern vorzeigen kann, dann auch wirklich handlungsfähig ist. Eine Betreuung endet mit dem Tod, eine Vollmacht kann über den Tod hinaus gehen. Ein rechtl. Betreuer muss einen Jahresbericht ans Gericht schicken, anhand dessen über den Fortlauf und die Länge der Betreuung entschieden werden kann.

Für Ehepaare könnte ein sog. „Ehegatten Notvertretungsrecht“ interessant sein.

Das zweite Thema „Patienten-Verfügung“, wurde, aufgrund der regen Nachfragen vorher, etwas verkürzt besprochen.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Patientenverfügung zeitlich wesentlich aufwendiger auszufüllen ist, als Vollmachten, weshalb man sich in Ruhe darüber Gedanken machen und viel Zeit einräumen sollte. Es lohnt sich auch, dies mit dem Hausarzt seines Vertrauens zu besprechen.

Auch Patientenverfügungen können im sog. zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden.

Testamente können im sog. Nachlassregister hinterlegt werden.

Interessant ist auch, dass in Apotheken eine Notfallbox für den Privathaushalt erworben werden kann, in die man seine Notfallkontakte, seine Ärzte und Medikamentenpläne eintragen kann und die dann im Kühlschrank aufbewahrt wird. Zu dieser Notfallbox gehört ein entsprechender Aufkleber, den man am Kühlschrank platzieren kann. Rettungssanitätern ist das Prinzip bekannt, sodass sie anhand eines solchen Aufklebers Bescheid wissen und ihre Arbeit damit erleichtert werden kann, sollte ein Notfall eintreten.

Wissenswert ist außerdem, dass das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit, eine ca. 60 seitige Druckschrift herausgibt, in der z.B. auch eine heraustrennbare Vorlage für eine Patientenverfügung enthalten ist. Sie ist, laut Impressum, kostenlos erhältlich und nicht zum Verkauf bestimmt. Wer über die Internetseiten www.bmj.de oder www.bmjv.de auf die Rubrik „Service“ und dort unter „Broschüren und Infomaterial“, in die Suchmaske z.B. „Vorsorgevollmacht“ eingibt, findet entsprechende Infos zu diesem und damit verbundenen Themen, entweder zum barrierearmen Herunterladen als pdf-Datei oder als Printbroschüre bestellbar.

Wer weitere und tiefergehende Informationen wünscht, ist eingeladen, sich an entsprechenden Stellen zu wenden und sich informieren und beraten zu lassen.

geschrieben von Katharina Knopkiewitsch

Ein gedrucktes Faltblatt mit Kontaktinformationen und QR-Codes für verschiedene soziale Einrichtungen in Münster, Deutschland.
Die Buchstaben "AWO" in fetter schwarzer Schrift werden von einem roten Herz auf weißem Hintergrund umrahmt.
Blinden- und Sehbehindertenverein Münster und Umgebung
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